AGB_POS

Allgemeine Bedingungen

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung Dimore srl (nachfolgend Dimore genannt) mit Sitz in Montespertoli, Via Montegufoni 20 - eingetragene Nummer für Zwecke der MwSt 05473190485 - übt Aktivität als Tour Operator aus (Genehmigung des Bezirks Empoli Valdelsa vom 03.01.2005)

VERMIETUNG
Der Mietvertrag für die Unterkünfte wird für den Kunden im Namen und im Auftrag des Hauseigentümers und zu den für die laufende Saison gültigen Preisen laut Preisliste abgeschlossen. Die Mietzeit ist auf mindestens eine Woche von Samstag bis Samstag festgelegt.
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MIETPREIS
Die angegebenen Mietpreise sind nach Jahreszeit aufgeteilt und verstehen sich per Wohneinheit und pro Woche (wenn nicht anders in der Beschreibung der Unterkunft vermerkt), jeweils von Samstag zu Samstag. Eventuelle Extraspesen (in der Beschreibung jeder einzelnen Wohneinheit angegeben) sind nicht im Mietpreis enthalten und müssen am Ort direkt an den Hauseigentümer oder seinen Stellvertreter bei der Abreise gezahlt werden.

Die Mietpreise sind wesentlicher Bestandteil der vorliegenden Allgemeinen Bedingungen; Agenturen und Verteiler sind nicht ermächtigt, diese Preise in irgendeiner Art zu verändern.
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MIETBEDINGUNGEN
Alle Reservierungen müssen durch Dimore abgeschlossen werden oder durch hierzu ermächtigte Agenten, die im Namen und Auftrag von Dimore handeln. Der Kunde muss ein Anmeldeformular ausfüllen, mit dem er die allgemeinen Mietbedingungen anerkennt.

Mit dem Anerkennen der allgemeinen Bedingungen übernimmt er die Verantwortung für die Anmietung gegenüber Dimore und des italienischen Gesetzes. Im Moment der Reservierung muss der Kunde 25% des Gesamtpreises als Bestätigung anzahlen. Der Saldo muss bei Dimore innerhalb von 45 Tagen vor Mietantritt eintreffen. Im Falle einer nicht eingetroffenen Bezahlung innerhalb dieses Termins hat Dimore das Recht, die Reservierung zu annullieren. Sollte der Mietvertrag innerhalb von 45 Tagen vor Mietantritt abgeschlossen werden, muss der Kunde 100% des Gesamtmietpreises im Moment der Reservierung an die Agentur oder an Dimore zahlen. Bei Erhalt des Restbetrags sendet Dimore dem Kunden den Mietvoucher mit Wegbeschreibung und der Adresse der gemieteten Wohneinheit zu, der dem Hauseigentümer oder dessen Stellvertreter bei der Ankunft vorgelegt werden muss, um dort einziehen zu können.

Kein anderes Dokument oder Voucher ausser diesem kann als gültig angesehen werden. Dieses Dokument ist nominell und daher nur für die im Anmeldeformular angegebenen Personen gültig. Das ÿberschreiben auf andere Personen, die nicht im Anmeldeformular oder auf dem Mietvoucher angegeben sind, ist nicht gestattet. Aussrdem kann der Eigentümer die sofortige Entfernung der Kunden veranlassen, wenn die Anzahl der Gäste die in der Beschreibung der Wohneinheit vorgesehene Höchstzahl überschreitet, ohne zuvor Dimore davon in Kenntnis zu setzen und demzufolge mit Verlust der bezahlten Summen. Jede besondere Veränderung und/oder Anfrage müssen im Voraus mit Dimore abgeklärt und bestätigt werden. Kleinkinder unter zwei Jahren werden nicht bei der Gesamtzahl der Urlaubsgäste berücksichtigt, wenn sie ein Kinderreisebett nebst der nötigen Wäsche mit sich führen (wenn es nicht ausdrücklich anders in der Unterkunftsbeschreibung angegeben ist).
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ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Zahlungen müssen ausschlieÿlich mit Bankgutschrift SWIFT ausgeführt werden, Scheck ohne Überweisungsspesen für den Empfänger, oder Belastung auf Kreditkarte (VISA oder MASTERCARD) über das Zahlungssystem click & buy. Auf der Bankgutschrift oder dem Scheck müssen der Name des Kunden, die Reservierungsnummer, sowie die Nummer der gemieteten Unterkunft angegeben werden. Die Mietverträge, die nicht mit den angegebenen Zahlungsbedingungen übereinstimmen, können nicht als gültig angesehen werden. Zahlungen, die in anderen Währungen ausgeführt werden, können nicht akzeptiert werden.
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AN- UND ABREISE
Die Urlaubsgäste sind verpflichtet, bei der gemieteten Unterkunft Samstags zwischen 17 Uhr und 19 Uhr einzutreffen (wenn es nicht ausdrücklich anders in der Unterkunftsbeschreibung vermerkt ist). Sollten sie aus irgendeinem Grund bezüglich der angegebenen Uhrzeiten Verspätung haben, sind sie dazu verpflichtet, Dimore rechtzeitig innerhalb der Büroöffnungszeiten davon in Kenntnis zu setzen (von Montag bis Freitag von 9 bis13 und von 14 bis 18 Uhr), um zu vermeiden, aufgrund der Verspätung vom Besitzer nicht mehr hereingelassen zu werden. Im Falle einer unvorhergesehenen Verspätung muss der Kunde Dimore oder den Besitzer benachrichtigen.

Sollte es dem Besitzer nicht möglich sein, die späte Ankunft zu akzeptieren, gehen eventuelle Übernachtungskosten im Hotel oder anderes zu Lasten des Kunden. Bei der Ankunft muss der Urlaubsgast dem Besitzer oder dessen Stellvertreter den Eingangsvoucher und die Personalausweise sämtlicher Reisenden vorlegen, um die notwendigen Eintragungen der Präsenzen vorzunehmen, so wie es das italienische Gesetz vorschreibt. Die Abfahrt ist jeweils vorgesehen für den Samstag zwischen 8 Uhr und 10 Uhr, um die Schlüssel abzuliefern und dem Besitzer oder seinem Stellvertreter die Möglichkeit zu geben, den allgemeinen Zustand der Unterkunft zu kontrollieren und diese in Ordnung zu bringen.
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KAUTION
Bei der Ankunft muss der Kunde bei dem Besitzer oder dessen Stellvertreter eine Kaution in Euro-Währung hinterlegen, die der Summe entspricht, die auf dem Eingangsvoucher vermerkt ist und eine Garantie für die Berücksichtigung der Allgemeinen Bedingungen darstellt; ausserdem soll sie dazu dienen, eventuelle Schäden und/oder zusätzliche Kosten zu decken, die nicht im Mietpreis enthalten sind. Der Besitzer hat das Recht, den Zugang zu seinem Eigentum zu verweigern, wenn der Kunde sich weigern, die zu hinterlegende Kaution einzuzahlen.

Die Kaution wird vom Besitzer oder dessen Stellvertreter im Moment der Abreise des Gastes zurückgezahlt. Sollte ein Urlaubsgast seine Abreise vorverlegen, hat der Eigentümer das Recht, die Kaution zurückzuhalten und sie dem Kunden per Post erst dann zuzusenden, nachdem die Wohneinheit kontrolliert worden ist und eventuelle Ausgaben oder vom Kunden verursachte Schäden davon einbehalten worden sind. Dimore ist nicht für eventuelle Streitfragen bezüglich der Kaution zwischen Eigentümer und Urlaubsgast verantwortlich.
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REINIGUNG

Bei der Ankunft wird der Kunde die Unterkunft gesäubert und geordnet vorfinden. Bei der Abreise muss der Kunde den in der Beschreibung der Unterkunft angegebenen Betrag als Endreinigungskosten bezahlen. Sollte der Endreinigungspreis im Mietpreis enthalten sein, so wird dieses in der einführenden Beschreibung der Unterkunft ausdrücklich vermerkt.

HEIZUNG
In den jeweiligen einführenden Beschreibungen jeder Unterkunft sind die Heizungskosten angegeben, die dem Eigentümer der Struktur oder dessen Stellvertreter ausgehändigt werden müssen. Sollten die Heizkosten dem effektiven Verbrauch unterliegen, sind sie mit der Abkürzung "AC" gekennzeichnet. Die Regelung bezügl. der Benutzung (Zeit der Einstellung, des Ausstellens, Temperatur) sind von Region zu Region verschieden.

Momentan ist der Gebrauch der Heizung in Italien für eine Periode vorgesehen, die vom 1. November bis 30. März geht, 8 Stunden pro Tag. Die Möglichkeit, die Heizung zusätzlich, auÿerhalb der offiziellen Heizperiode, zu nutzen und die eventuellen Kosten müssen direkt mit dem Eigentümer der angemieteten Wohneinheit vereinbart werden. Strukturen, die das dem Heizen diesbezügliche Symbol nicht aufweisen, besitzen keine Heizung.
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HAUSTIERE
Haustiere (Hunde und Katzen) werden nur in den Unterkünften akzeptiert, die mit einem dementsprechenden Symbol gekennzeichnet sind. Im Moment der Reservierung muss der Kunde auf jeden Fall das eventuelle Vorhandensein und die Anzahl der mitreisenden Haustiere angeben, damit Dimore den Eigentümer der angemieteten Struktur davon unterrichten kann. In einigen Fällen kann der Eigentümer einen Zuschlag fordern, um Haustiere innerhalb der Struktur zu akzeptieren; in dem Fall wird der Zuschlagspreis in der Beschreibung der Unterkunft angegeben.
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VERHALTENSNORMEN

Der Kunde wird um ein respektvolles Verhalten dem Grundstück und dem Wohnungseigentum gegenüber gebeten. Sollte das Verhalten des Kunden nicht den allgemeinen Regeln einer guten Erziehung entsprechen, so hat der Besitzer das Recht, die sofortige Entfernung des Kunden von seinem Grundstück zu fordern, sowie die Zahlung des gesamten Mietpreises und einen Schadenersatz für eventuelle Schäden.

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INSTANDHALTUNG
Der Eigentümer oder dessen Stellvertreter nimmt sich das Recht, den Besitz zu betreten, um die notwendigen Arbeiten zur Instandhaltung und Pflege des Gartens, des Swimmingpools usw. durchführen zu können, auch wenn es sich um vollständig unabhängige Häuser handelt.
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VERSICHERUNGEN
In übereinstimmung mit dem italienischen Gesetz und der Europäischen Gemeinschaft zur Garantie der Kunden im Touristensektor, und nach dem Regionalgesetz Nr. 16 vom 08.02.1994, hat Dimore srl mit Sitz in Via Montegufoni 20, 50025 Montespertoli (Fi), Italien, die folgenden Versicherungen bei Assicurazioni Generali S.p.A., Agenzia n. 504, Firenze, Italien abgeschlossen:

Police Nr. 249455658 - ZIVILE HAFTPFLICHT

Diese Versicherung deckt die zivile Haftpflicht der Dimore srl, Via Montegufoni 20, 50025 Montespertoli (Fi), Italien, in ihrer Rolle als Organisator und Vermittler von Reisen und Aufenthalten. Diese Versicherung wurde abgeschlossen gemäÿ der C.C.V. (italienische Konvention für Reiseverträge) und der EWG-Richtlinien 90/314, assimiliert von Gesetz Nr. 16 der Region Toskana. Die Versicherung übernimmt Leistungen bis zur Summe von:

Bullet € 1.549.370,00 für Schadensfall und für Versicherungsjahr begrenzt auf:
Bullet € 516.456,00 für jede beschädigte Person,
Bullet € 258.228,00 für jeden Materialschaden begrenzt auf € 15.493,00 für jede Person

GARANTIEFONDS
Der Nationale Garantiefonds (Art. 100 aus den Vorschriften für Verbraucher, wirksam seit dem 25. Oktober 2005) und zum Schutz der Verbraucher eingesetzt, die im Besitz eines Reisevertrages sind, sieht vor, daß im Fall einer deklarierten Zahlungsunfähigkeit oder eines Konkurses von seiten des Verkäufers (Tour Operator oder Reiseagentur) oder der Organisatoren dem Kunden das eingezahlte Geld zurückerstattet wird. Die Modalitäten für eine Einmischung des Nationalen Garantiefonds sind im Dekret des Präsidenten des Ministerrats vom 23.07.1999, Nr. 349, festgesetzt.
REKLAMATIONEN

Die Unterkunftsbeschreibungen sind in gutem Glauben erstellt worden. Dimore kann nicht zur Rechenschaft gezogen werden für eventuelle Änderungen, die der Besitzer an der Struktur vorgenommen hat, ohne Dimore davon zu benachrichtigen. Wenn ein Kunde aus einem berechtigten Grund die Unterkunft nicht akzeptieren will, so muss er dies Dimore am Ankunftstag, Samstag, bis spätestens 20 Uhr mitteilen, oder bis spätestens 12 Uhr des darauf folgenden Montags, indem er gleichzeitig schriftlich davon, und dies innerhalb von 24 Stunden, in Kenntnis setzt (das Büro von Dimore ist von Montags bis Freitags von 9 Uhr bis 13 Uhr und von 14 Uhr bis 18 Uhr geöffnet).

Jede Reklamation, die anders als hier beschrieben, oder ausserhalb der angegebenen Zeiten stattfindet, wird von Dimore nicht berücksichtigt werden. Dimore nimmt für sich das Recht in Anspruch, am Ort und während des Aufenthaltes des Gastes durch eine stellvertretende Person die Motivation der Beschwerde und eventuelle Ungenauigkeiten des Besitzers, sowohl innerhalb, als auÿerhalb des Grundstückes zu kontrollieren. Wird dem Kunden das Recht anerkannt, so hat dieser Anspruch auf einen Schadenersatz in Proportion zum erlittenen Schadens (innerhalb der Grenzen der totalen Mietsumme). Sollte es sich als notwendig erweisen, nimmt sich Dimore das Recht, den Kunden auf einem anderen Grundstück gleichwertigen oder höheren Niveaus als das vorher gemietete unterzubringen, entsprechend der Verfügbarkeit der Unterkünfte. Von dem Moment an, in dem der Kunde den Tausch akzeptiert, kann er keine andersgearteten Ansprüche auf Schadenersatz stellen.

Sollte aus Mangel an Unterkünften keine Möglichkeit bestehen, den Kunden auf einem der Grundstücke von Dimore unterzubringen, so wird letztgenannte dem Kunden die Mietspesen ersetzen. In keinem Fall wird Dimore Hotelkosten oder anderes erstatten. Sollte der Kunde das Grundstück verlassen, ohne dass eine für Dimore stellvertretenden Person die Möglichkeit hat, den Beschwerdegrund kontrollieren zu können, so verliert der Kunde das Recht auf jeden Schadenersatz. Für jede Beschwerde, die nach dem Ende des Aufenthaltes vorgelegt wird, kann Dimore keinerlei Schadenersatz anerkennen. Dimore erkennt als Reklamationsgründe wetterbedingte Ereignisse, Insektenstiche, Strom- Wasser- oder Gasausfall (wenn solche von öffentlichen Unternehmen abhängen) nicht an.

Wichtig: die von Dimore vorgeschlagenen Unterkünfte sind keine öffentlichen touristischen Strukturen, sondern Privathäuser, und als solche entsprechen sie nicht den Kategorien, die international anerkannt sind; ihre Ausstattung sowie Einrichtung spiegeln den lokalen Stil und den Geschmack des Besitzers wider, so dass eventuelle kleine Mängel bezüglich der Architektur und der Tradition des Ortes nicht als Grund für Reklamationen berücksichtigt werden können.

ANNULLIERUNGEN
Wenn der Kunde aus irgendeinem Grund den Mietvertrag annulliert, hat er Anspruch auf eine Zurückerstattung unter Abzug folgender Rücktrittsgebühren:

Bullet 15% des Gesamtpreises, wenn die Annullierung innerhalb von 60 Tagen vor dem Mietantritt stattfindet
Bullet 25% für Annullierungen zwischen dem 59. und dem 45. Tag vor Mietantritt
Bullet 50% für Annullierungen zwischen dem 44. und dem 30. Tag vor Mietantritt
Bullet 90% für Annullierungen zwischen dem 29. und 1. Tag vor Mietantritt
Bullet 100% für Annullierungen am Ankunftstag oder im Fall von no show.


Für jede Variation zur ursprünglichen Anmeldung, unter Beibehalt der gemieteten Unterkunft und des Mietzeitraums, muss der Kunde eine Gebühr von € 50,00 zahlen. Für Variationen bezüglich des angemieteten Hauses oder des Mietzeitraumes muss der ursprüngliche Mietvertrag annulliert werden, wobei dem Kunden die normalen Vertragsstrafen für Annullierungen angerechnet werden. Für den Fall, dass es Dimore gelingen sollte, die annullierte Unterkunft weiterzuvermieten, muss der Kunde eine Strafe entsprechend dem Schaden bezahlen, den Dimore dadurch erlitten hat.

Der Mietpreis enthält keine Versicherungen, die eventuelle Annullierungen decken.Sollte Dimore aus Gründen höherer Gewalt und unabhängig von ihrem Willen dazu gezwungen sein, eine Anmeldung zu annullieren die dem Feriengast bereits bestätigt worden ist, verpflichtet diese sich, ihm eine Unterkunft gleichen oder höheren Ranges anzubieten. Sollte der Preis der ersetzenden Unterkunft niedriger als derjenige der vom Gast gebuchten Unterkunft sein, verpflichtet sich Dimore, dem Kunden den Unterschied zwischen dem vorab gezahlten Mietpreis und der Ersatzunterkunft zu erstatten. Sollte es unglücklicherweise nicht möglich sein, eine Ersatzunterkunft ausfindig zu machen, ersetzt Dimore dem Feriengast den vorab bezahlten Preis für die Unterkunft. In keinem Fall hat der Kunde Anspruch auf einen Schadenersatz.

ZUSTANDIGER GERICHTSSTAND
Der zuständige Gerichtsstand für jede Buchungen und Mieten betreffende Rechtsfrage ist das Gericht in Florenz. Das anzuwendende Gesetz ist das italienische. Dimore ist nur begrenzt innerhalb der italienischen gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich, die die Immobilienaktivität regeln. Für den Fall, dass einige dieser Vertragsklauseln durch neue Gesetze ungültig gemacht werden, kann die Gültigkeit der bestehen bleibenden keinesfalls bestritten werden.
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SCHUTZ DER PERSÖNLICHEN DATEN
Für den Mietvertragsabschluÿ benötigt Dimore einige persönliche Daten des Feriengastes. In seiner Eigenschaft als Inhaber und verantwortlich für die Bearbeitung laut Gesetz .LGS.196/2003 verwahrt Dimore die persönlichen Daten des Feriengastes in einer speziellen Datenkartei und erklärt, dass diese Daten ausschlieÿlich in Funktion des Mietvertragsabschlusses und für den Versandt von Benachrichtigungen seitens Dimore benützt werden.

In keinem Fall werden die Daten im Besitz von Dimore an Dritte weitergereicht werden (mit Ausnahme dessen, was von Gesetz und Vertragsverbindlichkeiten gefordert wird). Unter Beibehaltung des Gesagten erinnert Dimore daran, dass auf Anfrage der Interessierte über die eventuelle Behandlung der ihn betreffenden Daten informiert werden und dagegen Einspruch erheben kann, indem er sein Recht gemäÿ Art. 7 des zitierten D.LGS. ausübt.