Allgemeine Bedingungen
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung Dimore srl (nachfolgend Dimore genannt) mit Sitz in Montespertoli, Via Montegufoni 20 - eingetragene Nummer für Zwecke der MwSt 05473190485 - übt Aktivität als Tour Operator aus (Genehmigung des Bezirks Empoli Valdelsa vom 03.01.2005)
Bei der Ankunft wird der Kunde die Unterkunft gesäubert und geordnet vorfinden. Bei der Abreise muss der Kunde den in der Beschreibung der Unterkunft angegebenen Betrag als Endreinigungskosten bezahlen. Sollte der Endreinigungspreis im Mietpreis enthalten sein, so wird dieses in der einführenden Beschreibung der Unterkunft ausdrücklich vermerkt.
Der Kunde wird um ein respektvolles Verhalten dem Grundstück und dem Wohnungseigentum gegenüber gebeten. Sollte das Verhalten des Kunden nicht den allgemeinen Regeln einer guten Erziehung entsprechen, so hat der Besitzer das Recht, die sofortige Entfernung des Kunden von seinem Grundstück zu fordern, sowie die Zahlung des gesamten Mietpreises und einen Schadenersatz für eventuelle Schäden.
In übereinstimmung mit dem italienischen Gesetz und der Europäischen Gemeinschaft zur Garantie der Kunden im Touristensektor, und nach dem Regionalgesetz Nr. 16 vom 08.02.1994, hat Dimore srl mit Sitz in Via Montegufoni 20, 50025 Montespertoli (Fi), Italien, die folgenden Versicherungen bei Assicurazioni Generali S.p.A., Agenzia n. 504, Firenze, Italien abgeschlossen:
GARANTIEFONDS Der Nationale Garantiefonds (Art. 100 aus den Vorschriften für Verbraucher, wirksam seit dem 25. Oktober 2005) und zum Schutz der Verbraucher eingesetzt, die im Besitz eines Reisevertrages sind, sieht vor, daß im Fall einer deklarierten Zahlungsunfähigkeit oder eines Konkurses von seiten des Verkäufers (Tour Operator oder Reiseagentur) oder der Organisatoren dem Kunden das eingezahlte Geld zurückerstattet wird. Die Modalitäten für eine Einmischung des Nationalen Garantiefonds sind im Dekret des Präsidenten des Ministerrats vom 23.07.1999, Nr. 349, festgesetzt. |
Die Unterkunftsbeschreibungen sind in gutem Glauben erstellt worden. Dimore kann nicht zur Rechenschaft gezogen werden für eventuelle Änderungen, die der Besitzer an der Struktur vorgenommen hat, ohne Dimore davon zu benachrichtigen. Wenn ein Kunde aus einem berechtigten Grund die Unterkunft nicht akzeptieren will, so muss er dies Dimore am Ankunftstag, Samstag, bis spätestens 20 Uhr mitteilen, oder bis spätestens 12 Uhr des darauf folgenden Montags, indem er gleichzeitig schriftlich davon, und dies innerhalb von 24 Stunden, in Kenntnis setzt (das Büro von Dimore ist von Montags bis Freitags von 9 Uhr bis 13 Uhr und von 14 Uhr bis 18 Uhr geöffnet).
Jede Reklamation, die anders als hier beschrieben, oder ausserhalb der angegebenen Zeiten stattfindet, wird von Dimore nicht berücksichtigt werden. Dimore nimmt für sich das Recht in Anspruch, am Ort und während des Aufenthaltes des Gastes durch eine stellvertretende Person die Motivation der Beschwerde und eventuelle Ungenauigkeiten des Besitzers, sowohl innerhalb, als auÿerhalb des Grundstückes zu kontrollieren. Wird dem Kunden das Recht anerkannt, so hat dieser Anspruch auf einen Schadenersatz in Proportion zum erlittenen Schadens (innerhalb der Grenzen der totalen Mietsumme). Sollte es sich als notwendig erweisen, nimmt sich Dimore das Recht, den Kunden auf einem anderen Grundstück gleichwertigen oder höheren Niveaus als das vorher gemietete unterzubringen, entsprechend der Verfügbarkeit der Unterkünfte. Von dem Moment an, in dem der Kunde den Tausch akzeptiert, kann er keine andersgearteten Ansprüche auf Schadenersatz stellen.
Sollte aus Mangel an Unterkünften keine Möglichkeit bestehen, den Kunden auf einem der Grundstücke von Dimore unterzubringen, so wird letztgenannte dem Kunden die Mietspesen ersetzen. In keinem Fall wird Dimore Hotelkosten oder anderes erstatten. Sollte der Kunde das Grundstück verlassen, ohne dass eine für Dimore stellvertretenden Person die Möglichkeit hat, den Beschwerdegrund kontrollieren zu können, so verliert der Kunde das Recht auf jeden Schadenersatz. Für jede Beschwerde, die nach dem Ende des Aufenthaltes vorgelegt wird, kann Dimore keinerlei Schadenersatz anerkennen. Dimore erkennt als Reklamationsgründe wetterbedingte Ereignisse, Insektenstiche, Strom- Wasser- oder Gasausfall (wenn solche von öffentlichen Unternehmen abhängen) nicht an.
Wichtig: die von Dimore vorgeschlagenen Unterkünfte sind keine öffentlichen touristischen Strukturen, sondern Privathäuser, und als solche entsprechen sie nicht den Kategorien, die international anerkannt sind; ihre Ausstattung sowie Einrichtung spiegeln den lokalen Stil und den Geschmack des Besitzers wider, so dass eventuelle kleine Mängel bezüglich der Architektur und der Tradition des Ortes nicht als Grund für Reklamationen berücksichtigt werden können.
Wenn der Kunde aus irgendeinem Grund den Mietvertrag annulliert, hat er Anspruch auf eine Zurückerstattung unter Abzug folgender Rücktrittsgebühren: | |
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15% des Gesamtpreises, wenn die Annullierung innerhalb von 60 Tagen vor dem Mietantritt stattfindet |
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25% für Annullierungen zwischen dem 59. und dem 45. Tag vor Mietantritt |
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50% für Annullierungen zwischen dem 44. und dem 30. Tag vor Mietantritt |
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90% für Annullierungen zwischen dem 29. und 1. Tag vor Mietantritt |
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100% für Annullierungen am Ankunftstag oder im Fall von no show. |
Für jede Variation zur ursprünglichen Anmeldung, unter Beibehalt der gemieteten Unterkunft und des Mietzeitraums, muss der Kunde eine Gebühr von € 50,00 zahlen. Für Variationen bezüglich des angemieteten Hauses oder des Mietzeitraumes muss der ursprüngliche Mietvertrag annulliert werden, wobei dem Kunden die normalen Vertragsstrafen für Annullierungen angerechnet werden. Für den Fall, dass es Dimore gelingen sollte, die annullierte Unterkunft weiterzuvermieten, muss der Kunde eine Strafe entsprechend dem Schaden bezahlen, den Dimore dadurch erlitten hat.
Der Mietpreis enthält keine Versicherungen, die eventuelle Annullierungen decken.Sollte Dimore aus Gründen höherer Gewalt und unabhängig von ihrem Willen dazu gezwungen sein, eine Anmeldung zu annullieren die dem Feriengast bereits bestätigt worden ist, verpflichtet diese sich, ihm eine Unterkunft gleichen oder höheren Ranges anzubieten. Sollte der Preis der ersetzenden Unterkunft niedriger als derjenige der vom Gast gebuchten Unterkunft sein, verpflichtet sich Dimore, dem Kunden den Unterschied zwischen dem vorab gezahlten Mietpreis und der Ersatzunterkunft zu erstatten. Sollte es unglücklicherweise nicht möglich sein, eine Ersatzunterkunft ausfindig zu machen, ersetzt Dimore dem Feriengast den vorab bezahlten Preis für die Unterkunft. In keinem Fall hat der Kunde Anspruch auf einen Schadenersatz.
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