Allgemeine Ferienhausvertragsbedingungen

Kommt aufgrund eines kundenseitigen Buchungsauftrages ein Vermittlungsvertrag zustande, gelten die nachfolgenden Ferienhaus-Vermittlungsbedingungen:

Vertragspartner sind der Kunde und der Eigentümer der Unterkunft, der die Best Holidays in Italy, nachstehend „BHI“ abgekürzt,

mit Sitz in der 25 Herbert Place, D02 AY86 Dublin 2,Ireland Tel.: +39 3401477084; +353 1 254 42 80

zur Buchungsabwicklung beauftragt hat.

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1. Stellung und Leistungen von BHI, anzuwendende Rechtsvorschriften

1.1. BHI bietet die Vermittlung fremder Leistungen an. Hierbei handelt es sich um die Vermittlung von Verträgen über die Nutzung von Unterkünften durch Kunden. Die vermittelten Verträge werden zwischen dem Kunden mit dem in der Ausschreibung jeweils genannten Eigentümer oder Ferienhausveranstalter bzw. der Betreibergesellschaft/Leistungsträger geschlossen.

1.2. Die Rechte und Pflichten von BHI ergeben sich aus diesen Vermittlungsbedingungen, etwaigen ergänzenden vertraglichen Vereinbarungen.

1.3. Soweit die nachfolgenden Bestimmungen Regelungen bezüglich des Aufenthaltes sowie der Rechte und Pflichten von Kunden und Vermieter enthalten, werden diese Vereinbarungen durch BHI als Vertreter namens und in Vollmacht des Vermieters getroffen.

1.4. Weitere in der Objektbeschreibung angegebene Offerten, z.B. Kochkurse, Fahrradvermietungsmöglichkeiten usw. werden von BHI gleichfalls nur vermittelt.

2. Buchungsablauf

2.1. Die Buchung erfolgt mittels E-Mail-Buchung oder des Buchungsformulars.

2.2. Mit der Buchung bietet der Kunde dem Eigentümer des Objekts, vertreten durch Alexander, den Abschluss des Vertrages auf der Grundlage der Objektausschreibung, aller ergänzenden Angaben auf der der Buchung zugrundeliegenden web-site und dieser Vermittlungsbedingungen verbindlich an.

2.3. Der Vertrag kommt mit der E-Mail-Buchungsbestätigung zustande, welche BHI als Vertreter im Namen und auf Rechnung des Eigentümers erteilt.

3. Zahlungsabwicklung, Kaution, Rücktritt, Umbuchung

3.1. BHI ist hinsichtlich aller Zahlungen und bezüglich eventueller (pauschalierter) Annulierungskosten Inkassobevollmächtigter des Eigentümers/Veranstalters. Deshalb erteilt BHI dem Kunden einen individuellen Sicherungsschein mit individueller Sicherungsschein-Nummer, um den kompletten Reisepreis zugunsten des Kunden zu versichern. Die Kosten hierfür zahlt der Eigentümer. Vor Zusendung des Sicherungsscheines als E-Mail-Anhang ist der Kunde nicht verpflichtet, irgendeine Zahlung zu leisten.

3.2. Nach Zugang der E-Mail-Buchungsbestätigung ist sofort eine Anzahlung von 25% (der genaue Betrag ergibt sich aus der jeweiligen Buchungsbestätigung) an den Eigentümer/Veranstalter/Betreibergesellschaft zu Händen von BHI zu leisten.

3.3. Die Restzahlung ist 42 Tage vor Bezugsbeginn der Unterkunft, soweit sich aus der Buchungsbestätigung nichts anderes ergibt, ausschließlich an den Eigentümer/Veranstalter zu Händen von BHI zu leisten. Die Bankverbindung ergibt sich aus der schriftlichen Buchungsbestätigung.

3.4. Bei der Ankunft ist gegen Schlüsselerhalt eine Barkaution zu hinterlegen (siehe Ausschreibungstext der jeweiligen Unterkunft). Diese Barkaution wird abzüglich der in der Ausschreibung genannten Kosten am Abreisemorgen gegen Schlüsselrückgabe in bar zurückerstattet. Der Gegenwert für eventuell vom Kunden zu verantwortende Schäden an Haus oder Ausstattung wird von der Barkaution einbehalten.

3.5. Es wird darauf hingewiesen, dass bei allen von BHI vermittelten Mietverträgen kein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht. Dem Kunden wird jedoch bei den von BHI vermittelten Verträgen durch den Eigentümer ein Rücktrittsrecht eingeräumt, welches schriftlich ausgeübt werden muß und an BHI zu richten ist.

3.6. Die Eigentümer erheben durch BHI als Inkassobevollmächtigter im Falle des Rücktritts folgende pauschalen Rücktrittskosten: - bei einem Rücktritt bis 43 Tage vor Mietbeginn: 25% des Gesamtpreises - vom 42. bis 30. Tag vor Mietbeginn: 50% des Gesamtpreises ab dem 29. Tag: 90% des Gesamtpreises. Falls der Kunde nicht erscheint, 100% des Gesamtpreises. 

4. Pflichten des Kunden

4.1. Im Falle von Problemen, die mit dem gemieteten Objekt zusammenhängen, ist der Kunde rechtlich verpflichtet, an der Problemlösung bzw. Mängelbehebung mitzuwirken. Der Gast ist verpflichtet, dem Eigentümer, Reiseveranstalter oder der Betreibergesellschaft seine Beanstandungen am Ankunftstag, spätestens am darauffolgenden Montag telefonisch, per Fax, sms oder E-mail bekanntzugeben. Der Gast verpflichtet sich weiter, dem Eigentümer die für den Versuch einer Abhilfe erforderliche Zeit einzuräumen. Kommt der Kunde seinen gesetzlichen Mitwirkungs- und Anzeigepflichten nicht nach, sind evtl. Ansprüche auf Preisminderung oder Schadenersatz ausgeschlossen.

4.2. Die Kunden sind verpflichtet, die Unterkunft pfleglich zu behandeln. Es ist den Kunden nicht gestattet, auf Grundstücken Zelte, Wohnwagen, Pavillons oder sonstige Zusatzbehausungen aufzustellen.

5. Haftung

BHI haftet dafür, dass die Vermittlung des Mietvertrages zwischen dem Kunden und dem Eigentümer/Reiseveranstalter/Betreibergesellschaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorgenommen wird.

6. Wichtige Hinweise zum Aufenthalt

6.1. Die gebuchte Unterkunft kann von ca. 16-19 Uhr bezogen werden.

6.2. Die Unterkunft wird am Abreisetag zwischen 8 und 10 Uhr geräumt zurückgegeben. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Kunde die Küchenzeile (Spüle, Arbeitsbereich) gereinigt zurückgibt und den angefallenen Müll in dafür vorgesehenen Behältern entsorgt. Aus hygienischen Gründen sind diese Abschlussleistungen von keiner sogenannten „Endreinigung“, für die der Eigentümer zuständig ist, umfasst.

7. Rechtswahl und Gerichtsstand

7.1. Der Kunde kann BHI wegen dessen Geschäftsbesorgung nur an deren Sitz verklagen.

7.2. Der Kunde kann den jeweiligen Eigentümer wegen des Mietvertrages an dessen Sitz verklagen.

7.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, unwirksam werden oder eine nicht beabsichtigte Regelungslücke aufweisen, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.